ZulassungsVERFAHREN
Zulassungsverfahren für die Kräizbierg Werkstätten
Eine unumgängliche Aufnahmebedingung für die Aufnahme in eine Werkstatt zur beruflichen Eingliederung wie die Kräizbierg-Werkstätten ist eine Minderung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 % und die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer (den Status eines behinderten Arbeitnehmers haben).
Anträge auf Zuerkennung des Status eines behinderten Arbeitnehmers sind an die Medizinische Kommission der ADEM zu richten. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller das Sekretariat der Medizinischen Kommission der ADEM kontaktieren, um das entsprechende Antragsformular zu erhalten. Weitere Informationen zum Thema Beschäftigung und Behinderung finden Sie hier:
Procédure d’admission pour les structures de logement et d’accueil
Pour être admis dans une de nos structures de logement ou d’accueil, il faut déposer une demande d’admission à la Fondation Kräizbierg. Cette demande sera alors suivie par le comité d’admission.
Pour plus d’informations concernant les procédures d’admission, veuillez-vous adresser au Comité d’admission.